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Betriebsarzt – Garant für die Einhaltung der Arbeitssicherheit

uve GmbH fuer Managementberatung

uve GmbH für Managmentberatung - © uve GmbH für Managementberatung

Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die mehr als einen Mitarbeiter hat, ist verpflichtet neben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch einen Betriebsarzt zu benennen. Die EG-Rahmenrichtlinie 89/391 bildet hierfür die gesetzliche Grundlage.

Der Zweck dieser Gesetze zur Arbeitssicherheit ist, ein menschengerechtes und sicheres Arbeitsumfeld für die Belegschaft in den Betrieben zu schaffen und den Arbeitgeber bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Die Betriebsarzt Pflicht kommt somit sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Unternehmer zugute.

Betriebsarzt finden – Hilfe für Berliner Handwerksunternehmen

basiknet

Sicherheit mit basik-net von der uve GmbH für Managmentberatung - © uve GmbH für Managementberatung

Der Betriebsarzt erfüllt verschiedene Aufgaben, die auch den Bereich der Arbeitssicherheit betreffen. So werden schon vor Beginn des eigentlichen Arbeitsverhältnisses, die Einstellungsuntersuchungen vom Betriebsarzt durchgeführt, in denen der Mitarbeiter auf seine Tauglichkeit untersucht wird. Dies ist gerade in handwerklichen Berufen, wie beispielsweise auch dem Maler- und Lackiererhandwerk, von besonderer Wichtigkeit, damit Arbeiten wie das Tapezieren und Wände Streichen durchgeführt werden können. Weiterhin ist der Arbeitsmediziner auch für die Vorsorgeuntersuchungen der Belegschaft verantwortlich.
Zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert er sich um die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes sowie der Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe. Durch den Betriebsarzt wird auch die Unterweisung an den Arbeitsgeräten überwacht, sodass die Mitarbeiter lernen, die Geräte so zu nutzen, dass keine Haltungsschäden auftreten. Selbstverständlich ist der Mediziner, der vom Unternehmer schriftlich bestellt wurde, und deshalb durchaus ein externer Arzt sein kann, auch Ansprechpartner bei allen Problemen der Mitarbeiter, die rund um den Arbeitsablauf herum entstehen können. Da der Betriebsarzt der Schweigepflicht unterliegt, können sich die Betriebsangehörigen jederzeit vertrauensvoll an ihn wenden.
Da die gesetzlichen Regelungen auch kleine und mittelständische Unternehmen betreffen, ist es besonders wichtig, dass diese professionelle Unterstützung bei der Umsetzung bekommen. Die uve GmbH für Managementberatung hilft Berliner Unternehmen und Handwerksfirmen bei der Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Arbeitsschutzrichtlinien. Damit gerade kleine und mittelständische Firmen, wie auch die Maler in Berlin nicht zu viel Zeit und Kosten bei der Suche nach einem passenden Betriebsarzt verlieren, können sie sich bei der uve Gmbh für Managementberatung professionell und kompetent beraten lassen und bekommen so die optimale Lösung für ihr Unternehmen aus einer Hand. Mit dem Produkt “Sicherheit mit basic.net” bietet die uve GmbH für Managementberatung gerade auch für den Bereich der Maler- und Lackierer ein umfassendes Leistungsangebot. Dabei beraten und prüfen,unterweisen und schulen die basic-net Mitarbeiter vor Ort in den Betrieben und auf den Baustellen. Diese Dienstleistung ist eine optimale Kombination von persönlicher Beratung mit begleitenden Online-Informationen für Handwerksbetriebe.

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