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Aktuell: Neuregelungen beim Urlaubsanspruch für Maler und Lackierer!

Ab dem 01.01.2012 treten Neuregelungen für den Urlaubsanspruch im Malerhandwerk in Kraft. Die Tarifvertragsparteien des Maler- und Lackierhandwerks erzielen eine Einigung bei der Berechnung des Urlaubs. Maler.org informiert Sie über die Neuerungen!

 

Urlaubsanspruch Maler

Maler und Lackierer aufgepasst! Neuregelungen beim Urlaubsanspruch! © Frank Radel - pixelio.de

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben einen Tarifkompromiss bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs erzielt. Die wichtigste Neuregelung ist, dass nicht mehr das Alter zur Berechnung des Urlaubs herangezogen wird, sondern die Gewerbezugehörigkeit ausschlaggebend ist. Das Alterskriterium sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen und wurde aufgrund eines Rechtsurteils des Europäischen Gerichtshofs in Zweifel gezogen.

Neuregelungen des Urlaubsanspruchs auch bei Maler- und Lackiererlehrlingen

Der Malerberuf ist vielseitig – Maler führen die verschiedensten Dienstleistungen durch. Neben Malerarbeiten werden oft auch Bodenlegearbeiten durchgeführt. Heutzutage sieht sich das Gewerbe vor allem mit dem Problem der Alterung der Arbeitnehmer konfrontiert. Dieses begründete ebenfalls den notwendig vorgenommenen Systemwechsel. Ein Grund mehr, warum qualifizierter Nachwuchs für das Malerhandwerk immer wichtiger wird. Mit dem Anstieg der Lehrlingslöhne soll die Attraktivität für den Beruf gesteigert werden. Neben den gängigen Maler-und Tapezierarbeiten wird den Lehrlingen darüber hinaus Fachwissen über das Anbringen von Wärmedämmungen, Trockenbau, Fassadengestaltungen und dekorativer Raumgestaltung vermittelt.

Wichtigste Neuregelungen beim Urlaubsanspruch zusammengefasst

Für die Arbeitnehmer gibt es nach wie vor keinen einheitlichen Urlaubsanspruch. Grundsätzlich liegt dieser bei 25 Tagen. Nach einer Gewerbezugehörigkeit von 12 Jahren steigt dieser auf 28 Tage. Ab einer Beschäftigungszeit von 22 Jahren liegt der Anspruch bei 30 Tagen. Die Ausbildungszeit wird dabei nicht zur Betriebszugehörigkeit zugerechnet. Durch die Neuregelungen wird vor allem auf die Vereinfachung des Urlaubskassenverfahrens gesetzt. Die bisherigen Berechnungen zeigen, dass der Beitrag ab 2014 auf 12,35% und 2016 auf 12,3% abgesenkt werden kann. Im Maler-Lackiererhandwerk besteht eine Sicherung der Urlaubsansprüche für die Mitarbeiter über eine gemeinnützige Sozialkasse. Branchenbedingt kommt es häufig zu Unterbrechungen in der Beschäftigung, die keine nachteiligen Folgen bei den Urlaubsansprüchen hat. Auch besteht eine zusätzliche Altersvorsorge, die den Beruf attraktiv machen.

Wenn Sie mehr Informationen zu Malerthemen wünschen oder auf der Suche nach einem Innungsbetrieb beispielsweise aus Berlin, Hamburg oder Essen sind, dann gehen Sie auf Maler.org. Holen Sie sich auch hier individuell erstellte Angebote ein, oder falls Sie selbst Maler sind, werben Sie kostengünstig für Ihren Betrieb.

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