Zuschuss Wärmedämmung – Energieeffizient sanieren!
Auf Grund der weiter steigenden Energiekosten, kommen viele Hauseigentümer häufiger auf die Idee, ihre Wohnung zu sanieren. Aber die Vollwärmeschutz-Preise für eine bessere Wärmedämmung steigen kontinuierlich. Daher kann sich nicht jede Privatperson eine Kerndämmung des Gebäudes oder eine neue Wärmedämmung an der Außenwand leisten. Deswegen stellen sich viele Bundesbürger die selbe Frage: Wann kann ein Zuschuss zur Wärmedämmung beantragt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Egal, ob die Installation einer Solaranlage, Wärmepumpe, die Montage neuer Fenster, die Sanierung eines Altbaus oder der Kauf einer neuen Lüftungsanlage angestrebt wird, es besteht die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse und Darlehen der KfW-Förderbank zu beantragen.
Zuschuss der Wärmedämmung – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt im Programm „Energieeffizient Sanieren“ zinsgünstige Kredite oder Direktzuschüsse unter vollenden Voraussetzungen:
1. Wohngebäude müssen vor dem 1. Januar 1995 errichtet worden sein,
2. Beim Kauf muss es sich um den Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer
3. Eigentumswohnung handeln,Es werden nur Maßnahmen gefördert, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses 85, 100, 115 oder 130 beitragen, wie beispielsweise eine neue Wärmedämmung anbringen, die Heizung erneuern oder die Fenster austauschen.
Die Messung der Energieeffizienz ist äußerst komplex. Da sie später entscheidend bei der Beantragung des Förderungsbetrags ist, empfiehlt es sich, einen Experten zu beauftragen, um die Wärmedämmung berechnen zu lassen.
Den staatlichen Zuschuss für die Wärmedämmung können nur Privatpersonen beantragen, die selbst genutzte oder vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen sanieren oder erwerben. Die entsprechenden Formulare müssen vor Beginn der Baumaßnahmen bei der KfW eingereicht werden. Die Arbeiten müssen zudem von einem Fachbetrieb des Bauhandwerks durchgeführt werden.
Die Kreditvariante steht neben Privatpersonen auch Wohnungsbauunternehmen sowie Landkreisen und Gemeinden offen. Beschränkungen bezüglich der Zahl der Wohneinheiten gibt hierfür es nicht. Wie auch bei den Zuschüssen gilt: Es muss ein Fachhandwerker beauftragt und der Kreditantrag muss vor Baubeginn gestellt werden
Zuschuss für Wärmedämmung – je effektiver, desto mehr Geld kann beantragt werden
Das Motto lautet: je effektiver die Sanierungsmaßnahmen sind, desto höher kann die Förderung ausfallen: so kann sich eine Kerndämmung doch lohnen. Energieeffizientes Sanieren mit Polyurethan Dämmplatten erfüllt die neusten Förderrichtlinien der KfW und gibt für jeden Anwendungsbereich konkrete Dämmlösungen.
Bei einem Antrag auf einen staatlichen Zuschuss für Wärmedämmung, beträgt die Forderung 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 8.750 Euro je Wohneinheit, wenn durch die Sanierung die Neubau-Werte nach EnEV um 30 Prozent und mehr unterschritten werden. Einzelmaßnahmen werden mit fünf Prozent oder maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gefördert.
Bei Fragen rund um das Thema Wärmedämmung und deren Zuschüsse sollte man sich unbedingt von einem Fachmann beraten lassen. Auf Maler.org können Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot machen lassen, wenn sie Ihr Haus dämmen lassen wollen.
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