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Was muss bei der Renovierung beim Auszug beachtet werden?

Maler.org Team
Verfasst von Maler.org Team
Zuletzt aktualisiert: 24. September 2024
Lesedauer: 4 Minuten

Renovierung bei Auszug ja oder nein? Was sagt der Gesetzgeber zu Schönheitsreparaturen? Welche sind gesetzlich vorgeschrieben? Welche nicht? Was muss man als Mieter übernehmen? Was übernimmt der Vermieter? Antworten auf diese Fragen und vieles mehr erfahren Sie hier bei Maler.org!

Es kursiert das Gerücht, es gäbe ein neues Gesetz im Mietrecht über nötige Renovierungsarbeiten beim Auszug des Mieters. Demnach soll ein Mieter nicht mehr verpflichtet sein, die Wohnung nach dem Verlassen instand zu setzen. In dieser Hinsicht wurde jedoch kein derartiges Gesetz verabschiedet.

Grundsätzlich darf ein Vermieter die anfallenden Kosten für eine Renovierung nur insoweit auf einen Mieter abwälzen, um den erforderlichen Grad der Abnutzung des Wohnraumes auszugleichen. Renovieren bei Auszug umfasst demnach laut Gesetz: das Tapezieren, das Streichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizrohre und -körper, der Türen, der Fenster und der Außentüren im Inneren.

Wenn Zweifel bestehen, sollte man sich darüber Gedanken machen, dem Mieterschutzbund beizutreten. Die monatlichen Mitgliedsgebühren betragen um die zwei Euro zuzüglich einer Anmeldegebühr. Sie berücksichtigen aber die finanziellen Verhältnisse des Antragsstellers und deshalb kann der Beitrag noch günstiger sein.

Renovierung beim Auszug durch Streichen und Tapezieren

Das Entfernen von Dübeln und das Verschließen von Bohrlöchern gehört ebenso zu Schönheitsreparaturen. Ist die Tapete von überdurchschnittlich vielen Löchern übersät, gehören auch das Entfernen der alten Tapete und erneutes Tapezieren dazu, um Mieträume wieder in einen optisch einwandfreien Zustand zu bringen. Mittlerweile ist es Standard, eine Wohnung in Weiß zu beziehen und abzugeben. Allerdings gehören Außenanstriche, das Abschleifen und Versiegeln des Parketts oder Dielenbodens zu den Aufgaben des Vermieters. Ebenso muss er dafür sorgen, die Küche entsprechend zu renovieren.

Sollte eine Nichteinhaltung der erforderlichen Renovierung bei Auszug vorliegen, kann der Vermieter auf Schadensersatz klagen. Jedoch erst, wenn eine sogenannte Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde. Das heißt, sollte ein ehemaliger Mieter, nach dem Auszug nochmals daran erinnert worden sein, den Wohnraum in passablen Zustand versetzen zu lassen – es aber nicht getan hat – ist er schadensersatzpflichtig.

Rechtliche Lage

Wahr ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Zeit viele Klagen von Vermietern auf Renovierung nach Auszug abgeschmettert hat. Diese haben unlautere Vereinbarungen mit den Mietern getroffen. Sie zielten absichtlich darauf ab, keine nötigen Renovierungsarbeiten zur Instandhaltung zu gewährleisten, sondern den Mieter dazu zu verpflichteten, über das normale Maß hinaus Instandhaltungskosten zu übernehmen.

So sind Klauseln, die den Mieter im Mietvertrag zu einer anschließenden Endrenovierung zwingen sollen, laut BGH unwirksam. Des Weiteren wurden Absprachen im Mietvertrag, die starre Fristen für Renovierungen enthalten, für nichtig erklärt. Denn es ist nur logisch, dass Fristen zur Instandhaltung auf null gesetzt werden, wenn sich das Mietverhältnis durch einen Neubezug ändert. Entsprechende Übereinkünfte der Reparaturarbeiten am Mietobjekt sollen deutlich machen, dass der Mieter nur dann renovieren muss, wenn es tatsächlich nötig ist. Der Mieter ist nicht an unrechtmäßige Kosten zu knebeln.

Es kommt immer mehr in Mode, dass gerade Hausverwaltungen Instandhaltungskosten mit in den Mietvertrag einfließen lassen. Das ist legal und es existiert eine gesetzliche Rahmentabelle. Pro Quadratmeter und Jahr liegen solche Kosten, abhängig von Erstbezug und Alter der Mieträume um die 8,50 Euro.



Fazit

Werden die Kosten durch den Mietzins nicht auf das ganze Jahr verteilt, bleibt nach wie vor die Verpflichtung bestehen, dass der Mieter die bekannten Schönheitsreparaturen beim Verlassen der Mietwohnung durchführt. Diese sehen vor, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pflege und Erneuerung der Mietausstattung, wie zum Beispiel die der Wände und Tapeten, zu garantieren. Für die Renovierung bei einem Auszug bleibt demnach alles beim Alten. Um Problemen bei der Renovierung aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, Hilfe von Innungsbetrieben anzunehmen, um eine optimale Qualität der Arbeit zu gewährleisten.

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Maler.org Team
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