Wie darf ich mein denkmalgeschütztes Haus streichen? Welche Farben stehen mir laut Denkmalschutz zur Verfügung? Antworten auf diese Fragen erhielt der Hausbesitzer Cengiz Ucan beim zuständigen Amt für Denkmalschutz. Maler.org informiert Sie, wie Herr Ucan damit den Denkmalschutz in Oege zu einem erfolgreichen Ergebnis führte!

Der Denkmalschutz in Deutschland ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt unserer Kultur. Besonders die handwerklichen Fähigkeiten unserer Gesellschaft werden so geschützt und für die Nachwelt festgehalten. Häufig erzeugen gerade denkmalgeschützte Wahrzeichen die bekannte Atmosphäre und den markanten Charakter der Region. Des Weiteren nutzen wir sie als Orientierungshilfe und verbinden oftmals persönliche Erinnerungen mit ihnen. Umso wichtiger ist die Einhaltung der bestehenden Denkmalschutzgesetze. Das beherzigte auch der Hausbesitzer Cengiz Ucan und präsentierte stolz sein sonnengelbes Stufengiebelhaus. Herr Ucan ist ein gutes Beispiel dafür, dass erfolgreicher Denkmalschutz in Oege groß geschrieben wird.
Neben den eher gedeckten Fassadenfarben der anderen Häuser in der „Hoesch-Siedlung“ fällt das neu gestrichene Haus von Familie Ucan direkt ins Auge. „Eigentlich wollte ich mein Haus in der grauen Farbe des Hauses gegenüber streichen. Aber ich wusste, dass das Haus unter Denkmalschutz steht, da habe ich beim Amt nachgefragt“, sagte Ucan gegenüber dem Portal der WAZ-Mediengruppe „DER WESTEN“. Doch woher weiß man, dass man sich für die „richtige“ Farbe für sein denkmalgeschütztes Haus entschieden hat?
Denkmalschutz in Oege geht mit gutem Beispiel voran
Erste Anlaufstelle für den Denkmalschutz ist die Untere Denkmalbehörde oder auch Amt für Denkmalschutz genannt. Der Schutz von Häusern, die als Denkmal verzeichnet sind, fällt in den Verantwortungsbereich der Länder. Deshalb befindet sich in jedem Bundesland ein Denkmalschutzamt. Um das Amt in Ihrem Bundesland zu finden, können Sie beispielsweise die Denkmalliste im Internet nutzen. Die Häuser, die unter Denkmalschutz in Oege stehen, werden beispielsweise vom Amt Hagen bearbeitet. Im Fall von Herrn Ucan wurde daraufhin der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) eingeschaltet, der eine Restauratorin beauftragte, die Fassadenschicht des Wohnhauses zu untersuchen. So wurde festgestellt, dass die Arbeitersiedlung in Oege, die von 1922 bis 1927 erbaut wurde, sowohl mit Rot- und Grau-Tönen gestaltet wurde als auch mit einem ockerfarbenen Gelbton.
Zurzeit fällt das Haus der Familie Ucan optisch wohl noch aus der Reihe, aber das soll sich in Zukunft ändern. Denn durch die Untersuchungen konnten neue Erkenntnisse in der historischen Fassadengestaltung der Siedlung gewonnen werden. Diese werden wegweisend für die zukünftigen Fassadengestaltungen der Siedlung sein. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem privaten Hausbesitzer und der Denkmalschutzbehörde ist Herr Ucan kein unnötiges Risiko eingegangen und die Hausfassade hat einen original historischen Anstrich erhalten. „Dieser Fall ist vorbildlich gelaufen. Der LWL, die Untere Denkmalbehörde und der Hauseigentümer haben sehr gut zusammengearbeitet“, so Danae Votteler von der Abteilung Praktischer Denkmalschutz beim LWL.
Die Meisterbetriebe des Maler-Lackiererhandwerks arbeiten eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammen. Im Vorfeld wird die Farbgebung der Fassade abgestimmt, auch findet ein regelmäßiger Austausch der Fachleute untereinander statt, wie eine Rekronstruktion einer denmalgeschützen Fassade in der Praxis umgesetzt wird.
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