Alte, unter Denkmal stehende Häuser bestechen durch ihren Charme und bieten nicht nur eine schöne Möglichkeit zum Wohnen, sondern stellen sich oft als eine attraktive Geldanlage heraus. Um denkmalgeschützte Häuser zu renovieren, können Sie sogar finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Maler.org hat recherchiert und alle wichtigen Förderungsmöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Immer mehr Menschen ziehen es in Erwägung, ihr Kapital in die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude zu investieren. Es lohnt sich, denn hat das erworbene Objekt die richtige Lage, stellt es eine vielversprechende Geldanlage dar. In Deutschland werden fast eine Million unter Denkmalschutz stehende Gebäude gezählt. Neben Fabriken, Brücken und Schlössern sind es auch viele Wohnimmobilien, die ihren Besitzern durch die Abschreibung der Sanierungskosten attraktive Steuersparmöglichkeiten eröffnen. Wer sich aber dafür entscheidet, ein denkmalgeschütztes Haus renovieren zu lassen, muss bei dessen Sanierung einige rechtliche Schritte beachten. Auf unserem Portal finden Sie einen versierten Spezialisten, der Sie umfassend beraten und mit seinem bautechnischen Know-how Ihr denkmalgeschütztes Haus fachgerecht sanieren kann.
Denkmalgeschütztes Haus renovieren und Kosten sparen
Wer ein denkmalgeschütztes Haus renovieren lassen möchte, muss nicht nur viel Zeit, sondern auch in der Regel viel Geld investieren. Die Kosten für die Denkmalsanierung variieren je nach der Art der anfallenden Arbeiten und lassen sich meist mithilfe spezieller Förderprogramme für Denkmalschutz, wie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, deutlich senken. Weitere Zuschussmöglichkeiten werden für Sie im Folgenden aufgeführt:
- Finanzielle Unterstützung von der Denkmalschutzbehörde
In manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Fördergelder direkt bei der Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Deren Höhe richtet sich in diesem Fall nach der Bedeutung des Bauwerks, wobei hier auch die finanzielle Lage des Eigentümers berücksichtigt wird.
- Zuschuss von Gemeinde, Landkreis oder Bezirk
Die Fördergelder können ebenfalls bei den jeweiligen Gemeinden, Landkreisen oder Bezirken beantragt werden. Die Bearbeitung der Einzelfälle erfolgt ähnlich wie bei der Denkmalschutzbehörde.
- Steuervergünstigungen
Hinzu kommt, dass die meisten Kosten für die vorgenommen Arbeiten an Denkmälern steuerlich abgesetzt werden können. Wird das Gebäude zur Eigennutzung saniert, können 90% der anfallenden Kosten in einem Zeitraum von zehn Jahren abgesetzt werden. Bei der Vermietung des renovierten Denkmals können die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar komplett abgeschrieben werden. Wichtig ist nur, dass die erforderlichen Baumaßnahmen mir der Denkmalschutzbehörde abgesprochen und von dieser genehmigt werden.
- Sonstige Zuschussmöglichkeiten
Auch im Rahmen der Städtebauförderung, Dorferneuerung und dem Sozialen Wohnungsbau können Fördergelder beantragt werden. Nach dem Wohnraumförderungsgesetz und den noch geltenden Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes können im Sozialen Wohnungsbau beispielsweise Um- und Ausbauten an denkmalgeschützten Gebäuden mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
Das sollten Sie beim Renovieren eines denkmalgeschützten Hauses beachten
Um ein denkmalgeschütztes Haus renovieren zu können, müssen viele Aspekte in Betracht gezogen werden. Die Sanierung gestaltet sich oft komplex, denn sie muss nach den aktuellen Richtlinien der Denkmalpflege erfolgen und sollte mit den Behörden genau abgestimmt werden. Beabsichtigen Sie beispielsweise eine denkmalgeschützte Hausfassade zu renovieren, so sind bei Fassaden, die noch aus der Gründerzeit stammen und mit Stuck verziert sind, die Maßnahmen zur Dämmung abzustimmen. Auch bei der Montage von Solaranlagen müssen die Vorgaben der Behörden unbedingt eingehalten werden. Im Inneren des zu renovierenden Bauwerks ist es von Bedeutung, ob die Räume selbst oder einzelne Elemente wie Türen einen Denkmalwert aufweisen. Neben den Türen sind die Fenster oft die wichtigen Elemente, die besonders behutsam behandelt werden müssen. Weiterführende Informationen zur richtigen Handhabung der historischen Fenster finden Sie hier.
Fazit:
Festzuhalten ist, dass sich die anfallenden Arbeiten ja nach Zustand des betroffenen Bauwerks stark unterscheiden können. Daher ist es in jedem Fall anzuraten, bei allen Maßnahmen, die das Erscheinungsbild oder die Substanz des Gebäudes maßgeblich verändern, mit der Denkmalschutzbehörde in Kontakt zu treten und eine Beratung bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Dieser kann sich die Gegebenheiten vor Ort ansehen und Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Hier auf Maler.org können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu erfahrenen Fachleuten der Maler- und Lackiererinnung aufnehmen, die sich auf die Sanierung von Denkmälern und beispielsweise auf professionelle Restaurierungen von Wand- und Deckenmalereien in Kirchen spezialisiert haben. Lassen Sie sich noch heute von den Betrieben aus Ihrer Region auf Sie persönlich zugeschnittene Angebote zukommen lassen.