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Berufsbild Maler und Lackierer

Handwerksordnung bestimmt Malerhandwerk

Maler.org Team
Verfasst von Maler.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2024
Lesedauer: 3 Minuten

Als zentrales Dokument des deutschen Handwerks ist die Handwerksordnung (HWO) das wichtigste Grundlagendokument. Sie regelt die Ausübung des Handwerks und deren Rahmenbedingungen. Die Handwerksordnung wurde 1953 in Kraft gesetzt und seitdem mehrfach überarbeitet. 2004 erfolgte die letzte große Änderung, die für viel Diskussionsstoff unter den Fachexperten aus Politik, Gewerbe, Gewerkschaften, und Verbänden sorgte. Im Jahre 2010 kamen dann noch die Informationspflichten für Maler und alle anderen Handwerker hinzu, die in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung geregelt sind, und Streitigkeiten mit dem Kunden über Garantien, Preise und Leistungen vorbeugen soll.

Die Neufassung der Handwerksordnung nahm eine Unterscheidung der Handwerksberufe in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Berufe vor. Die ursprünglich 94 Handwerke wurden in diese beiden Kategorien eingeteilt. Zulassungspflichtige Handwerke dürfen nur von Handwerksmeistern ausgeführt werden. Dadurch wird ein entsprechender Standard garantiert. Betriebe zulassungsfreier Handwerke müssen nicht von Meistern geführt werden. Auch erfahrene Gesellen dürfen ihnen vorstehen, wenn sie eine Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren vorweisen können. Laut Handwerksordnung Anlage A zählt die Handwerksordnung 41 Berufe, darunter die Maler und Lackierer, Dachdecker, Schornsteinfeger und Fliesenleger zu den zulassungspflichtigen Handwerken. 53 Berufe dagegen wurden in der Handwerksordnung Anlage B in ihrem Charakter mit tief greifenden Entscheidungen als zulassungsfrei eingestuft. Hierzu zählen beispielsweise Uhrmacher, Goldschmiede oder Gebäudereiniger. In diesen Berufen entfallen zukünftig auch die Gesellenprüfungen. In Handwerksordnung §7 ist zudem genau festgelegt, wer einen Handwerksbetrieb führen darf.

Neue Handwerksordnung wird kritisiert

Die Novellierung der Handwerksordnung stieß besonders bei den Handwerkskammern, den Innungen und den Dachverbänden auf heftige Kritik. Die Verbände befürchteten eine Herabstufung des Meistertitels und somit einen immensen Imageschaden. Durch die Meisterausbildung sollte ein Qualitätsstandard sicher gestellt werden, der nun wegzufallen droht. So wird beispielsweise schon bei der Maler und Lackierer Ausbildung zum Gesellen darauf hingewiesen, dass das Ablegen der Meisterprüfung auch für die weiter berufliche Laufbahn entscheidend ist.

Um dieser Meinung entgegenzuwirken, wurden zahlreiche Imagekampagnen gestartet, die die Öffentlichkeit über die Konsequenzen informieren sollte. Andere Fachverbände, wie die Deutsche Bauwirtschaft, setzen auf Qualitätssiegel, die dem Kunden versichern, dass der Handwerker wirklich ein Meister seines Faches ist. Die Imagekampagne „Meisterhaft“ wurde als Reaktion auf die Novellierung der Handwerksordnung eingeführt. Die Meisterbetriebe, wie auch im Malerhandwerk, erhalten dieses Siegel, wenn sie sich regelmäßigen Weiterbildungen und Qualitätsüberprüfungen unterziehen. Das Siegel ist in 3 Stufen erhältlich und wird durch zahlreiche Innungen und Fachverbände unterstützt. Selbstverständlich unterstützt auch sie Innung der Maler und Lackierer dieses Qualitätssiegel, ist es doch aus für den Endkunden ein wichtiges Kriterium, wenn er auf der Suche nach einem versierten Handwerker ist.

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