Wird saniert oder steht eine Renovierung an? Was versteht man unter sanieren? Was unter einer Renovierung? Gibt es gesetzliche Vorschriften für einzelne Bauvorhaben? Wenn ja – welche? Diese und weitere Informationen erhalten Sie hier bei Maler.org!
Wenn Sie im Begriff sind, ein Haus zu kaufen, wird im Vorfeld, bevor es zur Beurkundung eines Kaufvertrages kommt, eine Bestandsaufnahme des Gebäudes sowie des Grundstücks vorgenommen. In seltenen Fällen, beispielsweise bei einem Altbau, wohnt der bestellte Notar solch einer Objektbesichtigung bei. In einem Bestandsprotokoll werden die nötigen Renovierungen oder andere Maßnahmen aufgenommen. Die Anwesenheit des Notars ist keine Pflicht, sondern es liegt in den Händen des Käufers darüber zu verhandeln, ob eine Renovierung den Kaufpreis mindern soll. In der Schweiz wird eine so dort genannte Renovation meist in einer Klausel des Kaufvertrags festgeschrieben.
Steht die Renovierung eines Altbaus an, existieren in Deutschland bestimmte Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DschG). Sie greifen nicht, wie allgemein behauptet, wenn ein Gemäuer besonders alt ist, sondern nur wenn ein Gebäude durch einen Verwaltungsakt unter besonderen Schutz gestellt wird. So ist der Berliner Fernsehturm (erbaut 1965) unter den vielen kulturgeschützen Gebäuden in Deutschland sehr jung. Aus diesem Grund ist der Eigentümer heute damit beschäftigt, ihn zu erhalten. Eine Sanierung, die eine komplette Erneuerung der Bausubstanz vorsieht, ist deshalb nicht mehr möglich.
Wenn Sie ein Haus gekauft haben, das solchen Auflagen nicht unterliegt, können Sie ungetrost bauen und renovieren. Wenn ein Gebäude saniert wird, wird es meist in den Rohbauzustand versetzt. Ist es noch in einem passablen Zustand, reicht eine Renovierung meist aus. Aus Kostengründen oder Sparmaßnahmen wird des Öfteren nur ein Renovieren mit Farben und Anstrichen vorgenommen und das Bad einer Renovierung unterzogen, da dieses die Lebensqualität in einer Wohnung deutlich verbessert.
Renovierung und Sanierung des Mietobjekts
Wenn zu Miete gewohnt wird, ist nicht der Mieter dafür verantwortlich, das Bad fachgerecht zu renovieren, sondern der Eigentümer des Wohnraumes. Auch für sonstige Angelegenheiten, die grundlegend zum Leben benötigt werden, wie beispielsweise die Heizung sowie die Stromzufuhr, ist der Vermieter zuständig. Weil grundlegende Baumaßnahmen sehr teuer sind, wird in der Regel im Mietvertrag vereinbart, dass die anfallenden Kosten zu gleichen Teilen auf Vermieter und Mieter umgelegt werden. Dort wird in vielen Fällen in einem extra Abschnitt (Renovierung bei Auszug) geregelt, dass Mietsachen, die einer außerordentlichen Abnutzung ausgesetzt sind, instand zu halten bzw. nach Auszug instand zu setzen sind. Darunter fallen in erster Linie Malerarbeiten und das Entfernen von Bohrlöchern und Schmutz. Türen, die in Wohnungen durch vieles Öffnen und Schließen am stärksten in Mitleidenschaft gezogen werden, unterliegen im Mietrecht über Renovierung eigenen Auflagen. Es gilt für die Vermieter, solche Vereinbarungen einzeln in einem Mietvertrag festzuhalten, da die offiziellen Abschnitte des bürgerlichen Rechts sehr allgemein und nicht spezifisch gefasst sind. Aus diesem Grunde vereinbaren unter anderem die regionalen Hausverwaltungen bindend, eine Mietsache in den Zustand zurück zu versetzen, in dem das Mietobjekt auch übergeben wurde. So etwas wird in einem Übergabeprotokoll aufgeführt und legt besonderes Augenmerk auf bereits verklebtes Laminat oder verlegten Teppich.
Renovierungen mit dem Innungsmaler
Auf eine Renovierung sollte man sich sehr gut vorbereiten. Eine Bestandsaufnahme des Bauvorhabens oder Preisliste über Material und Personal ist sehr hilfreich. Oft werden die Kosten unterschätzt oder es wird falsch kalkuliert. Man muss sich genaue Informationen über die fälligen Baumaßnahmen einholen. Wird das Dach saniert, der Estrich erneuert, die Wände armiert, die Bausubstanz grundlegend verändert oder das Heizungssystem modernisiert? Daher sollten Laien hier einen Innungsmaler hinzuziehen, der diese Tätigkeiten für Sie übernimmt und Ihnen bei der Planung und Ausführung der Renovierungsarbeiten behilflich ist.