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Mauerwerkstrockenlegung

Bauwerksabdichtung zur Bekämpfung feuchter Wände

Maler.org Team
Verfasst von Maler.org Team
Zuletzt aktualisiert: 23. September 2024
Lesedauer: 3 Minuten

Die Bauwerksabdichtung ist genormt und muss stets gewährleistet sein, um schlimmere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Gilt das für den Neu- oder Altbau? Was gehört denn alles dazu? Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden? Und was sagt der Bausachverständige?

Eine sehr unangenehme Erscheinung in Alt- und Neubauten ist das Eindringen von Wasser in das Gebäude und die damit einhergehenden Reparaturmaßnahmen der Bauwerksabdichtung. Um Wasserschäden und Schimmelbefall im Mauerwerk zu vermeiden, ist es notwendig, eine gründliche und sachgerechte Abdichtung des Gebäudes vornehmen zu lassen. Die häufigste Ursache für feuchte Wände liegt in mangelhafter oder unzureichender Abdichtung von Außenwänden und Bodenplatten.

Die Bauwerksabdichtung ist vor allem für Räume von Bedeutung, die unterirdisch angelegt sind, wie es bei Kellerräumen der Fall ist. Diese sind aufgrund ihres direkten Kontaktes zum Erdreich sowohl drückendem Grund- und Hangwasser als auch nicht-drückendem Wasser, wie die in den Wänden aufsteigende Feuchtigkeit, ausgesetzt. Um das Eindringen von Feuchtigkeit und somit Wasser im Keller zu verhindern, sind geeignete Maßnahmen der Mauerwerksabdichtung bzw. zur Abdichtung der Bodenplatten notwendig. Diese wurden vom Deutschen Institut für Normung in der DIN 18195 festgelegt.

Bauwerksabdichtung – Planung vor dem Bau

Die Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 wird nach 4 Fällen von Wassereinwirkung unterschieden. Diese umfassen aufstauendes und Nicht-stauendes Sickerwasser, drückendes und von innen drückendes Wasser. Die ersten drei Fälle beziehen sich auf Wasser, das von Außen auf Wände und Bodenplatte wirkt, während Letzteres bei Feuchträumen wie Saunen auftritt. Sie legt dabei die baulichen Voraussetzungen, anzuwendende Techniken und deren korrekte Durchführung fest.

Um die Bauwerksabdichtung der Bodenplatte zu gewährleisten, wird meist eine Dickbeschichtung aufgetragen. Dabei werden Bitumenanstriche bzw. einzelne Bitumenbahnen auf die Bodenplatte aufgetragen. Selbiges gilt auch für die Wände mit Bodenberührung. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wasser durch den Boden sickert und die Wände Feuchtigkeit ziehen.

Bestehen keine hohen Ansprüche an die Lufttrockenheit im Raum, kann ersatzweise eine kapillarbrechende Aufschüttung als Bauwerksabdichtung zum Einsatz kommen, durch die das Eindringen von Wasser durch die Bodenplatte vermindert wird. Zum Schutz der Wände vor von außen drückendem Wasser muss mit Bitumen- bzw. Polymerbitumenbahnen eine Wanne an der Außenseite angebracht werden.

Bauwerksabdichtung – nachträgliche Maßnahmen

Ein feuchter Keller kann auf eine fehlerhafte oder unzureichende Abdichtung hinweisen. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachmann hinzugezogen werden, da nur dieser die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen abschätzen kann. Muss eine nachträgliche Kellerabdichtung vorgenommen werden, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl. Eine Möglichkeit stellt das Vornehmen von mehreren Bohrungen in das Mauerwerk dar, welche dann mit einem hydrophobierenden Wirkstoff gefüllt werden. Das verhindert ein Aufsteigen der Feuchtigkeit in den Wänden. Diese Methode wird als Bauwerksabdichtung durch Injektion bzw. als Horizontalsperre bezeichnet. Sind die Wände bereits zu stark durchnässt, muss der Keller aufgegraben und an der Außenseite mit Bitumenbahnen präpariert werden.

Im Nachhinein erweisen sich diese Arbeiten als sehr aufwendig und somit auch teuer. Die Kosten für die Bauwerksabdichtungen lassen sich daher gering halten, wenn man sich an einen kompetenten Fachmann wendet, um die nachträglichen Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Für Angebote wenden sie sich an einen Maler aus Ihrer Region, zu finden hier in dem Portal.



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