Die Kosten für die Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes können die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten. Abhilfe schaffen meist finanzielle Zuschüsse von staatlichen Behörden. Unser Fachportal Maler.org gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten!
Wer sein denkmalgeschütztes Haus renovieren lassen möchte, muss in der Regel mit erheblichem finanziellen Mehraufwand rechnen. Jedoch muss man nicht die gesamten Investitionskosten selbst tragen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen. Zudem können Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen. Um die Fördergelder beantragen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wichtig ist beispielsweise darauf zu achten, dass die Sanierungsmaßnahmen vor ihrer Durchführung mit dem zuständigen Denkmalamt abgestimmt und von diesem genehmigt werden.
Lesen Sie in diesem Artikel alles Wichtige zu den verschiedenen Varianten der Denkmalschutz Förderung! Auf Maler.org haben Sie zudem die Möglichkeit, versierte und auf Denkmalschutz spezialisierte Fachunternehmen der Maler- und Lackiererinnung in Ihrer Region zu finden, deren Aufgabengebiete sich auch auf fachgerechte Restaurierungen von Wandmalereien in Kirchen erstrecken.
Möglichkeiten der Denkmalschutz Förderung auf einen Blick
Zuschussfähig sind in der Regel nur Bauwerke und andere historische Anlagen (z.B. Parks und Gärten), die Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind. Dabei kann grundsätzlich jede Bau- oder Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme finanziell gefördert werden. Wichtig ist jedoch, stets vor Augen zu haben, dass die Förderung für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses nur für Arbeiten an geschützten Teilen des Bauwerks in Anspruch genommen werden kann. Wenn in dem unter Denkmalschutz stehenden Haus beispielsweise neue Wasserleitungen verlegt werden müssen, werden diese Arbeiten nicht förderungsfähig sein. Maler.org hat für Sie im Folgenden mehrere Zuschussmöglichkeiten zusammengefasst:
- Zuschüsse von der Denkmalschutzbehörde
In den meisten Bundesländern können die Zuschussgelder direkt bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Wichtig ist zu wissen, dass es kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Die Höhe des möglichen Zuschusses richtet sich je nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls.
- Zuschüsse der Gemeinden, Landkreise und Bezirke
Der Antrag auf Zuschüsse im Rahmen des Denkmalschutzes kann ebenfalls bei den zuständigen Gemeinden, Landkreisen oder Bezirken eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt ähnlich wie bei der Denkmalschutzbehörde.
- Steuerliche Vergünstigungen
Mit einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude lassen sich auch Steuer sparen. Nach §§ 7i, 10f und 11b EStG können von dem Denkmaleigentümer bei Eigennutzung bis zu 90% der Kosten und bei anschließender Vermietung bis zu 100% der Kosten steuerlich abgeschrieben werden.
- Andere Zuschussmöglichkeiten
Auch im Rahmen der staatlichen Programme, wie beispielsweise zur Städtebauförderung, können Fördergelder beansprucht werden. Genaue Auskünfte bekommen Sie bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt.
Denkmalschutz Förderung: Antragstellung und Genehmigung
Dem Eigentümer eines Denkmals wie beispielsweise eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses sollte bewusst sein, dass alle Maßnahmen, die das Erscheinungsbild oder die Substanz des Gebäudes betreffen, genehmigungspflichtig sind. Bevor also eine Sanierungsmaßnahme in Angriff genommen werden kann, muss diese mit der Denkmalschutzbehörde genau abgestimmt werden. Ein Fachmann wird vor Ort die Gegebenheiten begutachten und schriftlich festhalten. Dieser Aspekt ist auch für die Beantragung der Fördergelder ausschlaggebend, denn abgeschlossene bzw. ohne
Ausnahmegestattung bereits begonnene Maßnahmen dürfen nicht mehr gefördert werden.
Antragstellung:
Wer einen Antrag auf Fördergelder stellen möchte, der sollte sich zunächst an die Untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch Kreise oder Gemeinden, wenden. Diese stellt im Regelfall den Kontakt zur Oberen Denkmalschutzbehörde (Landesministerium bzw. Senatsbehörde) her.
Antragsberechtigt sind Eigentümer des Denkmals. Auch Mieter bzw. Pächter können mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers Fördergelder beantragen. Dem ausgefüllten Antragsformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Bilder des Gebäudes
- Zeitplan über die Durchführung der anfallenden Arbeiten
Die Höhe der finanziellen Zuschüsse
Die Höhe der möglichen Fördergelder ist bei jedem Einzelfall unterschiedlich. Zum einen hängt die individuelle Höhe des einzelnen Zuschussbetrages von der Bedeutung des betroffenen Objektes, zum anderen spielt auch die denkmalpflegerische Notwendigkeit der Maßnahme eine große Rolle. Auch die finanzielle Lage des Eigentümers wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Nehmen Sie am besten noch vor dem Zusammenstellen Ihrer Unterlagen Kontakt zu einem Spezialisten auf, der Sie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Landes bei den maßgeblichen Fragen beratend unterstützen kann.