Der Energieausweis soll beim Hauskauf zukünftig eine entscheidende Rolle spielen. Doch welche Vorteile ergeben sich daraus für Käufer und Verkäufer? Welche Aussagekraft besitzt der Energieausweis beim Hauskauf? Inwiefern besteht noch immer Klärungsbedarf im Umgang mit diesen Zertifikaten? Maler.org hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Bereits seit 2002 ist der Energiepass Pflicht für Neubauten. Auf diesem Weg soll der Druck auf Bauträger erhöht werden, beim Bau neuer Häuser auf eine hohe Energieeffizienz zu achten. Dies wird überwiegend durch das Anbringen einer professionellen Wärmedämmung am Haus erreicht. Doch auch die Eigentümer von Altbauten müssen sich darauf einstellen, dass sie für ihre Gebäude einen der verbindlichen Energieausweise ausstellen lassen müssen, wenn verkauft oder vermietet wird. Dabei muss darauf geachtet werden, welcher der beiden existierenden Ausweise für den jeweiligen Gebäudetyp laut aktueller Energieeinsparverordnung (ENEV) gefordert wird.
Welchen Nutzen verspricht der Energieausweis beim Hauskauf
Zunächst ist zwischen zwei Energieausweisarten zu unterscheiden; dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem Energiebedarfsausweis zur energetischen Bewertung eines Hauses. Verbrauchsorientiert bedeutet in diesem Fall, dass der nutzungsbedingte Energieverbrauch aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ermittelt wird. Daraus ergibt sich dann ein Durchschnittswert, der eine Aussage darüber treffen soll, wie viel Energie zum Beheizen des Hauses benötigt wird. Der Nachteil, den dieser Energieausweis für Gebäude mit sich bringt, liegt im individuellen Heizverhalten der Bewohner begründet. Dieses lässt keine objektive Bewertung der Energieeffizienz zu.
Der Energiebedarfsausweis nutzt hingegen zur Berechnung die baulichen Gegebenheiten des Hauses wie die Gebäudehülle hinsichtlich der Energieeffizienz der Dämmung von Wänden, Fenster, Dach aber auch Baumaterialien, die Bauweise, Lüftungs- und Heizanlagen sowie Gewinne und Verluste durch Transmissionen. Um diese korrekt zu ermitteln, ist eine Begehung durch sachverständige Gebäudeenergieberater erforderlich, wie sie unter anderen von Malerinnungsbetrieben vermittelt werden. Daraus ergeben sich bei diesem Energieausweis höhere Kosten als bei dem rein verbrauchsbedingten. Im Prinzip ermöglicht dieser Energiepass jedoch eine sehr genaue Einschätzung des realen Energiebedarfs eines Bauwerks, woraus sich eine hohe Aussagekraft für den bedarfsorientierten Energieausweis beim Hauskauf ergibt.
Unklarheiten im Bezug auf den Energieausweis beim Hauskauf
Eine Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Evaluation der Energieausweise führte dazu, dass im Bezug zur Aussagekraft dieser Dokumente einige Zweifel aufgekommen sind. Daher ist es vor allem für Hauseigentümer wichtig, nur qualifizierte Fachleute mit der Ausstellung der Ausweise zu betrauen, um eine hohe Relevanz zu erreichen. Nur so kann dieses Energiezertifikat als Gütesiegel für Gebäude von Bedeutung werden.
Ein weiterer Streitpunkt im Zusammenhang mit dem Energieausweis beim Hauskauf ist die Frage, wer diesen wann einsehen darf. Der potenzielle Käufer hat hierbei das verbriefte Recht vor Vertragsabschluss den Energieausweis einzusehen. Der Verkäufer bzw. Bauträger ist gesetzlich verpflichtet diesen auf Verlangen unmittelbar vorzulegen, andernfalls droht ihm ein Bußgeld. Demzufolge ist nicht der Käufer verpflichtet einen Energieausweis beim Hauskauf zu beantragen, da diese Pflicht allein beim Verkäufer liegt. Um die Kosten für den Energieausweis abzuschätzen, können Sie sich auf Maler.org bei Malerbetrieben aus Ihrer Region informieren und individuelle Angebote für die Dämmung Ihrer Fassade erstellen lassen.