Energiepass oder Energieausweis? Noch immer herrscht vielfach Verwirrung um die korrekte Bezeichnung über den Nachweis der Gebäudesanierung in Deutschland. Maler.org schafft Klarheit: Alle Informationen zur aktuellen gesetzlichen Regelung und die grundlegenden Hinweise für Vermieter und Mieter finden Sie hier!
In den letzten Jahren sind die Bürgerinnen und Bürger geradezu von einer Fülle neuer Regelungen und Gesetze im Bereich Gebäudesanierung, Energieeinsparung und Energieeffizienz überschwemmt worden. Wer hierbei nicht den vollen Überblick über aktuelle Gesetze behalten und das Thema schon lange nicht mehr vollständig durchblicken kann, befindet sich in bester Gesellschaft. Ein gutes Beispiel für die geläufige Verwirrung stellt der Energiepass für Häuser und Gebäude dar. Oder doch eher der Energieausweis? Lesen Sie nachfolgend die wichtigsten Entwicklungen der Gesetzgebung und die aktuellen Richtlinien, die für Sie als Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter wichtig sind!
Energiepass oder Energieausweis? Eine Begriffsklärung!
Das Konzept des Energiepasses wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) entwickelt und in den Jahren 2003 und 2004 in einem Feldversuch getestet. Ziel war es, die Gebäudeeffizienz in einem standardisierten Verfahren zu erheben und vergleichbar zu machen. Ab 2005 startete eine Marktvorbereitungskampagne zur Einführung des Energiepasses in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Die finale und offizielle gesetzliche Einführung der Regelung wurde mit der Novelle der Energieeinsparverordnung 2009 (ENEV) durchgeführt, allerdings wurde der Titel Energiepass durch Energieausweis ersetzt! Informieren Sie sich auf unserem Portal über den neuen Energieausweis und alle rechtlichen und inhaltlichen Hintergründe!
Der erste Schritt zur Effizienzsteigerung: die Beratung
Ob unter dem bis 2009 gültigen Energiepass oder unter dem aktuell gültigen Energieausweis, eine Energieberatung wird von Experten stets empfohlen. Hier erhalten Sie von professioneller und erfahrener Seite umfassende Ratschläge und Hinweise zur Reduzierung Ihrer Heiz- und Stromkosten! Daneben bekommen Sie wertvolle Tipps zu staatlichen Fördermöglichkeiten einer gebäudetechnischen Sanierung und den Möglichkeiten eines Wechsels des Stromanbieters.
Welche Pflichten sind zu beachten?
Die Fragen vieler Hausbesitzer, Vermieter und Mieter bezüglich des Energieausweises drehen sich um ganz praktische Aspekte. Wer muss ein Energieausweis beantragen und wann haben Sie ein Anrecht auf Einsicht? Was besagt das Dokument für Mieter und Käufer von Immobilien? Und natürlich: Wie hoch sind die Kosten für die Ausstellung des Ausweises? Zunächst einmal gilt eine einfache Grundregel:
- Der Energieausweis ist als Nachfolger des Energiepasses seit dem 1. Januar 2009 für fast alle Wohngebäude Pflicht! Wer seine Immobilie verkauft oder vermietet, muss demnach dem Interessenten die Daten und Informationen des Energieausweises zugänglich machen!
Rechte und Pflichten des Hauseigentümers
- Der Vermieter bzw. Verkäufer eines Hauses muss bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden einen Energieausweis ausstellen lassen.
- Der Gültigkeitszeitraum beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung.
- Eigentümer haben Wahlfreiheit zwischen dem Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs. Die Ausnahme gilt hier jedoch für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und in der Zwischenzeit noch nicht energetisch saniert wurden. In diesem Fall muss der teurere Energiebedarfsausweis beantragt werden!
Rechte des Hauskäufers und Mieters
- Energieausweise müssen unverzüglich und unaufgefordert vom Hauseigentümer vorgelegt werden. Dem Mieter bzw. Käufer einer Immobilie wird ein Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes geliefert.
- Ein direkter Rückschluss auf Strom- und Heizkosten kann aber nicht gezogen werden: Berechnungsgrundlage sind Normklima und Normnutzung in Deutschland, sodass der Standort des Gebäudes und individuelle Gewohnheiten nicht einkalkuliert werden.
- Einzelne Wohnungen in Mehrparteien-Haushalten können nicht gesondert berechnet werden. Demnach kann bei effizientem Energieverbrauch der persönliche Wert unter dem des gesamten Gebäudes liegen.
Wie hoch sind Ihre Kosten?
Die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass die Preise zwischen den einzelnen Ausstellern variieren können. Wenden Sie sich also an die ausstellungsberechtigten Personen – hierunter fallen zum Beispiel Handwerksmeister im Bauhandgewerbe, Beschäftigte in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Bauphysik und Maschinenbau und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker. Ein Preisvergleich lohnt also in jedem Fall!
Ein weiterer Kostenfaktor stellt die Ausstellungsart dar: Der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ist die deutlich teurere Variante. Dieser beruht auf theoretischen Berechnungen, wobei bauliche Aspekte wie der Zustand der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und Türen und die Dämmmaterialien untersucht werden müssen. Der Energiebedarfsausweis kann daher durchaus einige Hundert Euro kosten!
Der Energieverbrauchsausweis hingegen orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Bereits für etwa 20 Euro kann dieser ausgestellt werden.