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Wärmedämmung und Dämmstoffe

Wenn für Hauseigentümer der Energiepass zur Pflicht wird

Maler.org Team
Verfasst von Maler.org Team
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2024
Lesedauer: 4 Minuten
Gesetzlich ist der Energiepass Pflicht für alle Gebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. © Maler.org

Seit einigen Jahren ist der Energiepass Pflicht für die Besitzer von Gebäuden. Doch wann wird dieser für welchen Gebäudetyp benötigt? Welche Auswirkungen hat die Pflicht einen Energiepass zu beantragen? Wie verändert sich dadurch der Kauf und Verkauf von Häusern? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf Maler.org!

Eine Lupe vergrößert ein kleines rotes Spielzeughaus, das neben grünen und blauen Häusern steht. Das Bild zeigt den Fokus auf das rote Haus im Vordergrund, während die anderen Häuser unscharf sind.©gutachter.org
Gesetzlich ist der Energiepass Pflicht für alle Gebäude, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. © Maler.org

Steigende Energiekosten, globale Erwärmung und das kontinuierliche Schrumpfen der Ölvorkommen haben dazu geführt, dass die deutsche Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehrere Verordnungen erlassen hat, die auf eine Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden abzielen. Daraus resultiert auch der Energiepass zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Das Ziel ist es, den tatsächlichen Energiebedarf eines Hauses für den Eigentümer und potenzielle Käufer sichtbar zu machen, vergleichbar etwa mit dem Spritverbrauch eines Autos, über den der Fahrzeughalter durch die Fahrzeugpapiere aufgeklärt wird. Um hier einen möglichst umfangreichen Datenbestand sicherzustellen, wurde im Zuge der Energieeinsparverordnung (ENEV) der Energiepass zur Pflicht für Häuser erklärt, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden.

Für welche Gebäude ist der Energiepass Pflicht?

Der klassische Energiepass, wie er 2002 von der Deutschen Energie Agentur (Dena) eingeführt wurde, ist in Folge der ENEV 2009 durch den Energieausweis als offizielle Bezeichnung ersetzt wurden, wobei beide Begriffe nach wie vor Verwendung finden. Es handelt sich dabei um zwei Energieausweise, die sich entweder am Energiebedarf oder am Energieverbrauch orientieren. Es gelten zwar nach wie vor die bereits genannten Kriterien, die den Energiepass zur Pflicht machten, doch kommen nun Faktoren hinzu, durch die festgelegt werden soll, welcher der beiden Ausweise für welchen Gebäudetyp zu beantragen ist.

Die Energiesparverordnung besagt, dass die folgenden drei Kriterien den bedarfsorientierten Energieausweis zur Pflicht für den Eigentümer werden lassen:

  • das Gebäude ist ein Wohnhaus mit 4 oder weniger Wohnungen
  • der Bauantrag wurde vor 1977 gestellt
  • das Gebäude ist nicht unter Berücksichtigung der Wärmschutzverordnung von 1977 saniert

Ist keiner dieser Punkte erfüllt, reicht es aus, wenn ein Energieverbrauchsausweis beantragt wird. Für alle Neubauten und Änderungen von Gebäuden gilt, dass ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden muss.

Konsequenzen für den Immobilienhandel

Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass der Energiepass beim Hauskauf als zusätzlicher Anreiz für die Käufer dienen soll. Sie sollen dazu bewegt werden, sich bewusst für ein Haus mit einer guten Energieeffizienz zu entscheiden. Die Vorteile der Energiepass Pflicht liegen dabei auf der Hand, denn ein solches Haus verspricht niedrigere Energiekosten. Die Energieausweise sollen für Gebäude eine Art energetisches Gütesiegel darstellen. Dadurch sollen Anreize für Hauseigentümer gesetzt werden, diese auf den neuesten Stand der Wärmedämmtechnik zu bringen. Daher werden auf dem bedarfsorientierten Energieausweis Sanierungsvorschläge vermerkt, mit denen der energetische Zustand verbessert werden kann. Hierzu zählt in erster Linie das Anbringen einer effektiven Wärmedämmung. Somit kann der Energiepass beim Hausverkauf als Marktinstrument verstanden werden, mit dem die Eigentümer ihren Besitz aufwerten.

Da die Kosten für den Energiepass gesetzlich nicht festgelegt sind, variieren diese teilweise sehr stark. Eine Liste der Ausstellungsberechtigten kann dabei helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Gebäude-Energieberater im Maler- und Lackiererhandwerk sind nach § 21 EnEV zur Ausstellung eines Gebäude-Energieausweises berechtigt.



Fazit

Der Energiepass ist mittlerweile verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. So erhält der potenzielle Käufer einen unkomplizierten Überblick über die energetische Leistung des Hauses. Da jedoch vor allem der Energiebedarfsausweis eine Begehung des Hauses durch einen qualifizierten Fachmann erfordert, sollten Sie sich an einen Maler in Ihrer Nähe wenden, da dieser sich bestens mit allen Aspekten der Energieoptimierung auskennt. Die entsprechenden Malerbetriebe können Sie auf Maler.org kostenlos kontaktieren und sich ein Angebot für die energetische Bewertung ihres Hauses ausstellen lassen.

Über unsere*n Autor*in
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