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Wärmedämmung und Dämmstoffe

Alles Wissenswerte über Energieausweise und energieeffiziente Gebäude im Überblick

Maler.org Team
Verfasst von Maler.org Team
Zuletzt aktualisiert: 27. Januar 2022
Lesedauer: 6 Minuten

Die 2009 eingeführten Energieausweise sollen die effektivere Nutzung von Energie fördern und Eigentümern sowie Vermietern einen Überblick über die Energieeffizienz von Gebäuden vermitteln. Welche rechtlichen Aspekte liegen dem zugrunde? Wie bemisst sich die Berechnung der Ausweise und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Antworten finden Sie auf Maler.org!

Energieausweise für Gebäude sind eine staatliche Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzes, welcher den Aspekt der Energieeffizienz im Immobilienbereich betrifft. Ziel ist es, dass der Energieausweis den energetischen Zustand des Gebäudes offenlegt und somit ein entscheidendes Kriterium für potenzielle Interessenten beim Hauskauf oder der Anmietung wird. Welche rechtlichen Grundlagen hierzu erlassen wurden und worauf Sie als Eigentümer einer Immobilie oder als Mieter achten müssen, lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

Was sind Energieausweise?

Mit dem Energieausweis wird die energetische Situation eines Gebäudes bewertet und eingestuft. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wärmedämmung und Energieeffizienz vergleichbar zu machen und möglicherweise die Notwendigkeit für Modernisierungen aufzuzeigen. Vermieter und Mieter können dabei gleichermaßen profitieren: Während Ersterer bei guten Effizienzwerten einen niedrigen Heizbedarf versprechen und somit starke Argumente für seine Immobilie vorweisen kann, bekommt Letzterer schon vor dem Einzug einen ungefähren Eindruck von der zukünftigen Heizkostenrechnung.

Die Regelungen der Energieausweise sind in Deutschland seit 2009 durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgehalten, worin die Ausstellung, Verwendung und weitere Grundlagen beschrieben sind.

Wonach bemisst sich die Berechnung?

Aufgrund bautechnischer Kriterien, wozu zum Beispiel das Alter des Hauses, die Modernität der Heizungsanlage sowie die Wärmedämmung von Dächern, Wänden, Türen und Fenstern zu zählen sind, wird der Energiebedarf eines Gebäudes berechnet. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden auf ein Jahr und die Gesamtnutzfläche des Hauses hochgerechnet, sodass ein repräsentativer Gesamteindruck entsteht.

Der Energieausweis kann dabei entweder auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt werden:

  • Energiebedarf: Seit dem 1. Oktober 2008 werden Ausweise für Gebäude mit maximal vier Wohnungen auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt. Diese Regelung gilt also grundsätzlich für alle Neubauten und bestimmte Altbauten. In Form des sogenannten Energiebedarfsausweises wird dann festgehalten, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht.
  • Für Nichtwohngebäude ebenso wie für spezielle Altbauten besteht hingegen Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch. Der Energieverbrauchsausweis hält fest, wie viel Energie tatsächlich innerhalb eines Jahres verbraucht wird. Dies gilt jedoch als problematisch, weil damit weniger der Zustand des Gebäudes bewertet wird als vielmehr das Verhalten der Bewohner. Weiterführende Hinweise zum Energieverbrauchsausweis finden Sie auf den Seiten unseres Portals.
UNSER TIPP:
Halten Sie Rücksprache mit einem Energieberater! Dieser erklärt Ihnen auf Wunsch ausführlich die rechtlichen Hintergründe und gibt zudem nützliche Ratschläge rund um das Thema Energieausweis!

Wie funktioniert die Ausstellung des Ausweises?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen Energieausweis zu besitzen! Erst wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, verpachten oder verkaufen und die Vorlage eines Ausweises verlangt wird, muss dieser „unverzüglich“ vorgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind „kleine Gebäude und Baudenkmäler“.

Die Ausstellung für Neubauten kann von folgenden Personengruppen durchgeführt werden:

  • Hochschulabsolventen in den Bereichen Bauingenieurwesen, Bauphysik, Architektur, Innenarchitektur, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einem ähnlichen technischen bzw. naturwissenschaftlichen Fachbereich
  • Handwerksmeister mit Schwerpunkt auf Heizungsbau, Installation, Schornsteinfegerwesen
  • staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, wenn diese einen Ausbildungsschwerpunkt, einschlägige Berufserfahrung oder eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens vorweisen können.
  • Die Ausstellung des Ausweises kann auch mithilfe von Online-Formularen erfolgen. Dass diese Angebote aber unter Umständen gewisse Nachteile aufweisen, können Sie im folgenden Absatz lesen.

Für alle Nichtwohngebäude können nur die Hochschulabsolventen beauftragt werden.

Der Gutachter macht sich ein Bild von dem Gebäude und stellt darauf aufbauend mit einer speziellen Software Ihren Energieausweis aus. Je nach Wunsch kann die Übergabe des Ausweises persönlich oder postalisch erfolgen. Dieser hat eine Geltungsdauer von 10 Jahren.

UNSER TIPP:
Sollte die Untersuchung Mängel hinsichtlich des energetischen Zustandes Ihrer Immobilie aufdecken, kann sich eine weitere Sanierung lohnen. Lassen Sie sich aber dennoch stets ein Energiegutachten ausstellen, indem die vorgeschlagenen Maßnahmen festgehalten werden! Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über die möglichen Renovierungsarbeiten und deren Wirkung auf die Energiekosten Ihres Gebäudes!

Wie hoch sind die Kosten und Sanktionen?

Das Wichtigste vorneweg: Die Energieeinsparverordnung setzt keine Preise für die Ausstellung eines Energieausweises fest. Vergleichen Sie also die Preise verschiedener Anbieter vor der Beantragung!

Die Preisspanne, an der Sie sich orientieren können, schwankt mitunter beachtlich. Die Ausstellung eines Ausweises kann demnach zwischen 15 und 200 Euro kosten – wobei besonders im unteren Preissegment sehr zur Vorsicht geraten wird. Insbesondere niedrige Online-Angebote enthalten nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und genügen somit nicht immer den Anforderungen.

ACHTUNG:
Unvollständige oder fehlerhafte Nachweise können sehr teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro für Eigentümer, die bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie keinen zulässigen Energieausweis vorlegen können. Sie sollten daher unbedingt einen vertrauenswürdigen Fachmann kontaktieren und auf zweifelhafte Angebote aus dem Internet verzichten. Holen Sie hier einfach und schnell weitere Informationen ein und lassen Sie sich professionell beraten.

Leider lässt der Energieausweis keine endgültigen Voraussagen über die tatsächlich auftretenden Energiekosten zu. Da die Berechnung auf einem deutschen Normklima und einer Normnutzung mit einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes fußt, werden grundlegende Annahmen zugrunde gelegt, die von Fall zu Fall variieren können. Wenn Sie also vor dem Hauskauf oder vor der Unterschrift unter den Mietvertrag den Energieausweis einsehen, müssen Sie dies mit Vorsicht genießen: Sicherlich eignet sich der Ausweis zur ungefähren Einstufung des energetischen Gebäudestandards, wodurch das Objekt mit anderen vergleichbar gemacht werden kann, exakte Rückschlüsse auf die Heizkostenrechnung können aber nicht getroffen werden.

Ist eine staatliche Förderung möglich?

Es gibt leider keine direkte Förderung für den Energieausweis. Aber das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms „Vor-Ort-Beratung“ die Energieberatung von Wohnimmobilien mit mindestens 300 Euro. Dies betrifft Häuser, für die

  • bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde
  • und bei dem die Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baumaßnahmen mehr als 50% durch einen Ausbau oder eine Aufstockung verändert wurde.

Besuchen Sie unser Fachportal und erfahren Sie mehr über die Kosten des Energieausweises und Fördermöglichkeiten.

Fazit

Der Energieausweis gibt Ihnen als Käufer und auch als Besitzer eines Gebäudes wichtige Informationen über dessen Wärmeverlust. Besprechen Sie im besten Fall mit einem Energieberater, wie es um die Effizienz der Immobilie steht – vergleichen Sie dabei immer die Angebote und Leistungen, sodass Ihr Energieausweis die vollständigen Informationen enthält und keine nachträglichen Sanktionen entstehen.

Über unsere*n Autor*in
Maler.org Team
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