Der Energieverbrauchsausweis bewertet Gebäude hinsichtlich deren energetischen Effektivität. Welche Kriterien werden hierbei angelegt? Welche Kritik wird am Energieverbrauchsausweis getätigt und inwieweit ist diese berechtigt? Die wichtigsten Informationen zu diesen Fragen finden Sie zusammengefasst auf Maler.org.
Um den steigenden Energieverbrauch entgegenzuwirken und somit das Klima zu schonen, drängt die deutsche Bundesregierung verstärkt auf eine umfangreiche Energieoptimierung von Gebäuden in Deutschland. Im Zuge dieser Verordnung entwickelt die Deutsche Energie-Agentur GmbH, kurz Dena, den Energiepass für Gebäude. In diesem sollen die energetischen Daten eines Hauses verzeichnet werden, um bei den Eigentümern ein stärkeres Bewusstsein für dieses Thema zu entwickeln. Nachdem sich dieses Prinzip im Feldversuch bewährt hat, wurde der Begriff Energiepass im Rahmen der Energieeinsparungsverordnung EnEV, erstmals 2002 aufgesetzt, durch Energieausweis als offizielle Bezeichnung ersetzt. Jedoch werden umgangssprachlich noch immer beide Begriffe verwendet. Unterschieden wird in einen Energiebedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis, wobei diese sich nach den zur energetischen Bewertung herangezogenen Bedingungen voneinander abgrenzen. Nachfolgend soll das Augenmerk auf dem Energieverbrauchsausweis liegen.
Was steht im Energieverbrauchsausweis?
Für Hauseigentümer ist es bei Altbauten seit 2009 und für Neubauten seit 2002 verpflichtend einen der beiden offiziellen Energieausweise bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes anfertigen zu lassen. Meist wird hier dem Energieverbrauchsausweis aufgrund geringer Kosten der Vorzug gegeben. Des Weiteren sind die hier erforderlichen Daten deutlich leichter einzuholen. Der darin angegebene Verbrauchswert ergibt sich aus den witterungsbereinigten Energieverbrauchskosten der vergangenen drei Jahre für das gesamte Gebäude. Diese werden aus den entsprechenden Heizkostenabrechnungen ersichtlich. Bei der Ermittlung des Mittelwertes werden auch längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Gebäude ist somit relativ unkompliziert auszustellen.
Für Häuser mit vier oder weniger Wohnungen, für die der Bauantrag vor 1977 gestellt wurde oder die nicht nach der bundesweit einheitlichen Wärmeschutzverordnung aus demselben Jahr optimiert sind, ist hingegen ein am realen Bedarf ausgerichteter Energiepass Pflicht. Dieser erfordert die Berücksichtigung der bautechnischen Daten des Hauses sowie Informationen zur Wärmedämmung der Fassade und des Daches und außen, welche häufig nur durch eine teure Begehung durch einen Sachverständigen ermittelbar sind.
Kritik am Energieverbrauchsausweis
Seitdem für Gebäudeeigentümer der Energieausweis Pflicht ist, kommt immer wieder Kritik an diesem Bewertungssystem auf. So hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einer Studie nachgewiesen, dass bei beiden Ausweisen die Werte sehr ungenau sind. Damit scheint der Energiepass beim Hauskauf nur von limitiertem Nutzen zu sein. Der Energieverbrauchsausweis schnitt in der Studie dabei deutlich besser ab, wobei auch hier potenzielle Fehlerquellen sehr deutlich sind. So hängt die Bewertung des Verbrauchs ausschließlich vom energetischen Verhalten der bisherigen Mieter ab. Logischerweise kann es dabei zu mehr oder weniger großen Abweichungen zum realen Bedarf kommen. Die Dena besteht nach wie vor auf den Nutzen dieses Dokuments, sieht jedoch auch selbst noch deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Ermittlung der entsprechenden Werte.
Da die Kosten für einen Energieausweis nicht gesetzlich festgelegt sind, lohnt es sich hier die Preise zu vergleichen. Es gibt verschiedene Ausstellungsberechtigte für den verbrauchsorientierten Ausweis, wobei Maler-Meisterbetriebe der Innung als Spezialisten für die Energieoptimierung von Gebäuden ein sehr kompetenter Ansprechpartner sind. Wenn Sie qualifizierte Malerbetriebe in Ihrer Nähe suchen, werden Sie auf Maler.org garantiert fündig und können diese auch direkt kostenlos kontaktieren. Holen Sie Angebote für die Ausstellung eines Energieausweises ein und sparen Sie bares Geld.