Gutachter sind häufig auch im Bereich der Wärmedämmung tätig, denn nicht selten treten hier rechtliche Streitfragen auf. In der Regel stehen sich dabei Vermieter und Mieter gegenüber – dann kann der Gutachter hinzugezogen werden, um die Wärmedämmung vor Ort zu prüfen. Erfahren Sie mehr bei Maler.org!
Wenn man an seinem Haus eine Wärmedämmung anbringen lässt, kann es sein, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Eine Dämmung der Fassade, des Kellers oder Dachbodens oder aber auch eine Innendämmung von Außenwänden, die nicht richtig dämmt, kann Probleme verursachen. Nicht nur, dass die Dämmung nicht den gewünschten Energieeinspareffekt erbringt, sie kann auch zu schwerwiegenden Schäden am Mauerwerk oder gar zur gefürchteten Schimmelbildung führen. Hat man den Verdacht, dass mit der Wärmedämmung im Eigenheim etwas nicht in Ordnung ist, sollte man die Hilfe eines Wärmedämmungs Gutachters in Anspruch nehmen. Ein Gutachter kann aber auch als Energieberater tätig sein und ein Gutachten über Energiesparmaßnahmen und Wärmeschutz erstellen.
Aufgaben und Leistungen des Gutachters für Wärmedämmungen
Ein Wärmedämmungs Gutachter kann mit einer Spezialkamera die Wärmedämmung der Fassade untersuchen und aufgrund der Ergebnisse ein Thermografie-Gutachten erstellen.
So kann er Schwachstellen erkennen, wenn beispielsweise die Fenster undicht sind oder das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) Schwächen aufweist. Zudem wird er die gesamte Dämmung in Augenschein nehmen und die Anbringung de Materials – seien es nun Steine oder Dämmplatten oder eine Kerndämmung – genauestens überprüfen. Natürlich kann er auf die gleiche Weise auch die Innendämmung überprüfen. Sollte es zu Streitigkeiten mit der ausführenden Baufirma kommen, dann kann das Wärmeschutzgutachten auch vor Gericht herangezogen werden.
Ein Wärmedämmungs Gutachter kann aber auch als Energieberater beratend tätig sein und die Möglichkeiten der Wärmedämmung für ein Gebäude ermitteln. Er stellt den sogenannten Energieausweis aus, ein Dokument, dass das Gebäude energetisch bewertet und über den Energieverbrauch desselben Auskunft gibt. Dieser ist laut Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten und Häuser, die umgebaut und erweitert werden sollen, Pflicht.
Wie viel kostet ein Gutachten?
Die Kosten für das Erstellen eines Wärmeschutzgutachtens betragen für ein Einfamilienhaus etwa 800 Euro. Lässt man das Gutachten erstellen, weil man seine Wärmedämmung verbessern will, kann man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt 175 Euro und bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten 250 Euro. Anträge können direkt bei der BAFA gestellt werden. So kann man auch schon beim Gutachten, ähnlich wie bei der Wärmedämmung Kosten sparen.